Berichte - Martinsgemeinde Angermünde

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Gottesdienste ab 4. Mai 2020 wieder gestattet

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Veröffentlicht von Lamp in sonstiges · 1 Mai 2020
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Wortlaut)
§ 1 Abs. 1:
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt.[...]

§ 1 Abs. 4:
Nicht als [untersagte] Ansammlung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gelten:
[...]
4. Gottesdienste,  religiöse  Veranstaltungen  und  Zeremoniender  Religionsgemeinschaften in Kirchen,  Synagogen,  Moscheen,  Tempeln und  Gebetsräumen  mit  bis  zu 50  Personen;  die Veranstalter haben sicherzustellen,  dass  die  Hygienestandards  nach  §  11 Absatz  1  beachtet und eingehalten werden[...]

§ 11 Abs. 1:
Soweit Einrichtungen geöffnet sein und Dienstleistungen erbracht werden dürfen, hat dies unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen. In Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Zwischen Personen ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

[Die Änderungen der Regelungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 4] treten am 4. Mai 2020 in Kraft.

Folgen der Änderung der Verordnung

Das bedeutet, dass ab dem 4. Mai 2020 im Land Brandenburg wieder Gottesdienste unter Beachtung der Hygienestandards und des Abstandsgebots gefeiert werden dürfen.


Erstellt von Martina Lamprecht
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